Honorar
Meine Praxis hat keine Kassenzulassung und ich kann daher im Regelfall nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse die Kosten der Behandlung abrechnen. Trotzdem kann jede Patientin und Patient in meiner Praxis behandelt werden. Es sind unten genannte Möglichkeiten der Honorierung meiner Arbeit möglich. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Ich unterstütze Sie gerne dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkassen vor Aufnahme einer Psychotherapie zu klären. Die ersten fünf Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen – bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.
Selbstzahler
Sie können meine Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gesetzliche Krankenversicherung
Eine Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten ist im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich. In der hierfür notwendigen Antragstellung an die gesetzliche Krankenkasse unterstütze ich Sie gerne.